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Leitung: Dr. med. Dieter Hoffmann, Facharzt für Kinder-, Jugendmedizin und für -psychiatrie und -psychotherapie, Umweltmedizin
Sekretariat: Frau Ina Ketzlick
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Anmeldebedingungen
Termine nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung!
Anmeldung: Montag-Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr.
Eine Überweisung durch einen niedergelassenen Vertragsarzt (Kinderarzt, Hausarzt) zur Mitbehandlung ist zwingend erforderlich!
Nach telefonischer Anmeldung erhalten die Eltern der Patienten eine schriftliche Terminbestätigung mit Anfahrtsskizze sowie einen Fragebogen, der innerhalb von zwei Wochen (!) zurückgeschickt werden muss, sonst wird der Termin anderweitig vergeben. Die Wartezeit auf eine Erstvorstellung beträgt zur Zeit etwa 5 – 6 Monate. Für die Erstvorstellung eines Kindes werden in der Ambulanz in der Regel zwei Stunden eingeplant. Je nach Fragestellung, sind mitunter weitere Termine notwendig, die dann zeitnah zur Erstvorstellung erfolgen.
Aufgabenbereich
Die vielfältigen pädiatrischen Angebote der Vestischen Kinder- und Jugendklinik/Universität Witten-Herdecke mit ihrer starken Subspezialisierung finden ihren integrierenden Gegenpol in der Abteilung für Sozialpädiatrie (konsiliarische Untersuchung und Beratung bei stationären Patienten). Die Abteilung verfügt darüber hinaus über ein eigenes spezielles Angebot im Rahmen ihrer Ambulanz.
Die Sozialpädiatrie ist Teil des Zentrums für Neuropädiatrie, Entwicklungsneurologie und Sozialpädiatrie (Z.N.E.S, Chefarzt Prof.Dr. med. Fuat Aksu. (Neuropädiatrie)
Angebot
Diagnostik und Beratung bei behinderten oder von Behinderung bedrohten oder sonst in ihrer Entwicklung auffälligen Kindern und Jugendlichen (z.B. Kinder mit sensorischen Intergrationsstörungen, Schulschwierigkeiten, Einnässen etc.). Mitwirkung bei der Aufstellung eines Therapieplanes bzw. Förderplanes (z. B. für die Frühförderung); Schulberatung; sozialpädiatrische Begutachtung. Impfberatung (incl. reisemedizinischer Beratung).
Wie weit ist mein Kind entwickelt?
Diese Frage beschäftigt Eltern regelmäßig, und sie fragen dann ihre Kinderärztin/ ihren Kinderarzt um Rat. Dahinter steckt oft die Vermutung oder Befürchtung der Eltern, das Kind könne evtl. nicht „normal“ sein und ausgegrenzt werden. Beispiele hierfür sind seit der Antike bekannt.
Unter Entwicklung versteht man Wachstum mit morphologischer und funktioneller Differenzierung (nach M. v. Pfaundler). Zu erkennen ist dies an körperlichen und geistig-seelischen Veränderungen des Kindes von der Geburt an. Entwicklung verläuft dabei nach Gesetzmäßigkeiten, die durch „Meilensteine“ bzw. „Knotenpunkte“ im Verlauf gekennzeichnet sind. Innerhalb dieses „Grenzsteinprinzips“ kann die individuelle Entwicklung recht variabel sein. Sie verläuft keineswegs immer stetig und linear. Eine erfahrene Kinderärztin / ein erfahrener Kinderarzt kann den Entwicklungstand eines Kindes sicherlich orientierend gut abschätzen. Für eine genauere und differenziertere Entwicklungsbeurteilung hingegen sind entwicklungsdiagnostische Testverfahren unumgänglich.
Sie basieren auf dem Prinzip der Ethologie, womit die Lehre von den Verhaltensweisen von Lebewesen gemeint ist. Die gebräuchlichsten Testverfahren stellen somit im Wesentlichen standardisierte Methoden der strukturierten Verhaltensbeobachtung und des Vergleichs der erbrachten Leistungen mit einer Vergleichsgruppe (Normierungs-Stichprobe) dar. Die verwendeten Testverfahren müssen somit im Hinblick auf das Alter und die gewünschte Fragestellung geeignet und geeicht sein.
Aufgrund des hohen fachlichen und zeitlichen Aufwandes für entwicklungsdiagnostische Untersuchungen bleibt in der kinderärztlichen Alltagspraxis hierfür oft nur wenig Gelegenheit, zumal der erforderliche Zeitbedarf in keiner Weise angemessen finanziell vergütet wird. Hierfür gibt es Spezialambulanzen, wie z. B. die Sozialpädiatrische Ambulanz der Vestischen Kinder- und Jugendklinik oder auch Sozialpädiatrische Zentren, in denen ein multiprofessionelles Team sich um die fundierte und differenzierte Beantwortung entwicklungsdiagnostischer Fragestellungen bemüht. Auf der Basis eines so erstellten „Entwicklungsprofils“ kann dann entweder der altersgemäße Entwicklungsstand eines Kindes bestätigt werden, oder es können Empfehlungen für Fördermaßnahmen („entwicklungsrehabilitativer Förderplan“) erstellt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Entwicklungsbericht schriftlich zusammengefasst und dem Hausarzt und den Eltern zur Verfügung gestellt.
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Motopädie / Psychomotorik
Unter Motopädie bzw. Psychomotorik versteht man die Erziehung eines Kindes durch Bewegung und Förderung seiner Wahrnehmung. Das Konzept geht auf den Diplom-Sportlehrer, Herrn Prof. Dr. Ernst J. Kiphard zurück. (Veröffentlichung 1975: „Wie weit ist ein Kind entwickelt?“)
Motopädie beinhaltet das Konzept einer ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung über motorische und wahrnehmende Lernprozesse. Diese führen zu einer Verhaltensveränderung und zu einer Verbesserung der Gesamtkörperkoordination. Sie ist eine Fördermaßnahme, die auf die individuelle Entwicklung des Menschen ausgerichtet ist und innerlich sowie äußerlich etwas in Bewegung bringt. Von großer Bedeutung ist es hierbei, die Stärken und Ressourcen des Einzelnen anzusprechen bzw. zu berücksichtigen. (In unserer überwiegend leistungsorientierten Gesellschaft haben Kinder oftmals negative Erfahrungen gemacht oder mussten mit Misserfolgen umgehen.)
| Die psychomotorischen Fördereinheiten finden im Einzel- oder Gruppenrahmen statt unter Anleitung durch staatlich anerkannte Motopädinnen und Motopäden. In den Gruppen befinden sich bis zu 6 Kinder etwa gleichen Alters. Eine Fördereinheit dauert 45 Minuten. Bestandteile der Psychomotorik-Stunde sind die Begrüßungsrunde, die „aktive Zeit“ und die Abschlussrunde. Die Inhalte der einzelnen Stunden werden von den Kindern mitgestaltet und von der/dem Motopädin (en) begleitet. Zu den Aktivitäten zählen Klettern, Ballspiele, Fang- und Laufspiele, Verstecken, Spiele mit psychomotorischen Übungsgeräten (wie z. B. Rollbretter, Pedalos, Swing-Cars, etc.). Jonglage, Trampolinspringen, Entspannungsübungen, Schwimmen, Spiele im Wasser und Rollenspiele gehören ebenfalls dazu. Sofern die motopädische Behandlung unter ärztlicher Aufsicht erfolgt, kann sie als Leistung der jeweiligen ärztlichen Praxis abgerechnet werden. Dies trifft z. B. auf das motopädische Angebot der Sozialpädiatrischen Ambulanz zu. Bei frei niedergelassenen Motopädinnen und Motopäden muss die Behandlung privat bezahlt werden, sofern nicht eine Finanzierung über Leistungen der Eingliederungshilfe des Sozial- oder Jugendhilfeträgers möglich ist. |
![]() Blick in den Psychomotorikraum Auswahl psychomotorischer Übungsgeräte |


